Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen im Bereich Sanitär, Heizung und Klimatechnik (SHK)
Mahdi Amirian, Installateur- und Heizungsbaumeister
Auf der Böck 3d, 40221 Düsseldorf
Telefon: 0159 01220083 · E-Mail: info@amirian-haustechnik.de
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von Amirian Haustechnik, Inhaber Mahdi Amirian, im Bereich der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK). Sie gelten im Verhältnis zu Verbrauchern (B2C) sowie im Verhältnis zu Unternehmern (B2B), soweit nicht ausdrücklich nach Vertragspartnern differenziert wird.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Amirian Haustechnik in Kenntnis der AGB des Auftraggebers leistet.
Hinweis für Verbraucher (§ 13 BGB): Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Amirian Haustechnik, sofern nicht im Einzelfall schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Amirian Haustechnik zustande oder dadurch, dass mit der Ausführung des Auftrages begonnen wird. Die Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftraggeber stellt eine verbindliche Bestellung dar.
(3) Angebote von Amirian Haustechnik sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist bezeichnet ist. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein.
(4) Die Einbeziehung dieser AGB in den Vertrag setzt voraus, dass dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen wurde und ihm die Möglichkeit eingeräumt wurde, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Im Online-Angebotsverfahren gilt dieser Hinweis als erteilt, wenn im Angebot ein entsprechender Verweis auf diese AGB enthalten ist und dem Auftraggeber Gelegenheit gegeben wird, diese vor Unterzeichnung einzusehen und herunterzuladen.
(5) Individuelle Vertragsabreden – insbesondere abweichende Zahlungsfristen, etwa mit Hausverwaltungen oder Generalunternehmern – haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Auftrages sind ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen. Alle weiteren Leistungen sind ausdrücklich von diesem Vertrag ausgenommen, insbesondere Stemm-, Fliesen-, Estrich- oder sonstige Bauarbeiten, sofern nicht explizit beauftragt.
(2) Leistungen, die durch vom Auftraggeber beigestelltes Material oder durch Umstände entstehen, die nicht von Amirian Haustechnik zu vertreten sind, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand durch vorgefundene, versteckte Leitungsverläufe, verdeckte Mängel, statische Hindernisse oder fehlende Voraussetzungen.
(3) Planungs- und Beratungsleistungen sowie Aufmaß und Ortstermine werden nur dann kostenlos erbracht, wenn daraus ein Auftrag entsteht. Kommt kein Auftrag zustande, werden Beratung und Aufmaß vor Ort mit der in der aktuellen Preisliste ausgewiesenen Pauschale berechnet (derzeit 89,00 EUR inkl. USt.); weitergehende Planungsleistungen werden nach Stundenaufwand zum gültigen Stundensatz berechnet. Die Höhe dieser Kosten wird dem Auftraggeber vor der Terminvereinbarung in Textform mitgeteilt. Ausnahmen können schriftlich vereinbart werden.
(4) Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher, der Materialien oder Geräte selbst beschafft (sog. bauseitige Lieferung), übernimmt Amirian Haustechnik ausschließlich die fachgerechte Montage. Eine Gewährleistung für das beigestellte Material, seine Passgenauigkeit, seine Qualität oder eventuelle Herstellungsfehler ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Fachgerechtigkeit der Montageleistung.
(5) Amirian Haustechnik ist berechtigt, Nachunternehmer mit der Ausführung von Teilleistungen zu beauftragen.
§ 3 Preise, Vergütung und Abschlagsrechnungen
(1) Alle Preise und Stundensätze verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zum jeweiligen Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Gegenüber Verbrauchern werden Preise stets als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile angegeben (§ 3 PAngV).
(2) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Bei nicht in das Angebot einbezogenen Leistungen gilt der jeweils gültige Stundensatz von Amirian Haustechnik. Materialien werden zu den zum Zeitpunkt der Beschaffung gültigen Marktpreisen zuzüglich eines angemessenen Materialaufschlages berechnet.
(3) Bei größeren Aufträgen ist Amirian Haustechnik berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen:
- 30 % der Auftragssumme nach verbindlicher Bestellung des für den Auftrag benötigten Materials durch Amirian Haustechnik
- 40 % der Auftragssumme nach Materiallieferung und Montagebeginn
- 30 % Restzahlung nach Abnahme und Rechnungsstellung
Auf Verlangen des Auftraggebers weist Amirian Haustechnik die erfolgte Materialbestellung nach. Abschlagsrechnungen werden nur für bereits erbrachte oder vertraglich fest disponierte Leistungen gestellt.
(4) Die Schlussrechnung wird innerhalb von 10 Werktagen nach der Abnahme gestellt. Für die Fälligkeit der Zahlung gilt ausschließlich § 4 Abs. 1 dieser AGB.
(5) Für außerhalb der Regelarbeitszeit erbrachte Leistungen (Notdienst, Samstag, Sonntag, Feiertage) gelten die jeweils gültigen Zuschläge gemäß der aktuellen Preisliste, die auf Anfrage und unter amirian-haustechnik.de eingesehen werden kann.
(6) Für jede Anfahrt wird je Einsatz eine nach Entfernungszonen gestaffelte Fahrzeug- und Anfahrtspauschale gemäß der aktuellen Preisliste berechnet. Die für den Einsatzort maßgebliche Zone und der zugehörige Betrag werden dem Auftraggeber vor der Terminvereinbarung in Textform mitgeteilt. Die Anfahrtspauschale fällt auch dann an, wenn der Auftrag im Ergebnis nicht ausgeführt wird, weil sich vor Ort herausstellt, dass die Leistung aus Gründen, die nicht Amirian Haustechnik zu vertreten hat, nicht erbracht werden kann.
(7) Die Arbeitszeit vor Ort wird ab Eintreffen am Einsatzort berechnet; die Mindestberechnung je Einsatz beträgt eine Stunde, danach wird im 15-Minuten-Takt abgerechnet. Als Arbeitszeit gilt auch die Zeit, in der nicht gearbeitet werden kann, weil der Auftraggeber die nach § 6 Abs. 2 erforderlichen Voraussetzungen nicht geschaffen hat (Wartezeit, fehlender Zugang, nicht geräumte Arbeitsstelle, fehlende Freigabe durch Dritte).
(8) Vereinbarte Termine sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abzusagen. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt und kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht begonnen werden – insbesondere weil niemand angetroffen wird oder der Zugang zur Arbeitsstelle nicht möglich ist –, ist Amirian Haustechnik berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe der für den Einsatzort geltenden Anfahrtspauschale zuzüglich einer Stunde Arbeitszeit zum vereinbarten Stundensatz zu berechnen. Die Höhe der Ausfallpauschale wird dem Auftraggeber bei der Terminvereinbarung in Textform mitgeteilt. Die Ansprüche aus §§ 615, 642 BGB bleiben unberührt.
(9) Dem Auftraggeber bleibt in den Fällen der Absätze 6 bis 8 ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Amirian Haustechnik bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Eine Pauschale wird nicht berechnet, wenn der Auftraggeber den Termin aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund – etwa Krankheit oder einen Notfall – nicht wahrnehmen konnte und dies unverzüglich mitteilt.
Was das für Sie als Kunde bedeutet: Anfahrt und die Zeit vor Ort sind kostenpflichtige Leistungen. Die genauen Beträge stehen in der Regiepreisliste und werden Ihnen vor jedem Termin genannt – Sie wissen also vorher, was ein Einsatz mindestens kostet. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, genügt eine kurze Nachricht bis 24 Stunden vorher, dann entstehen Ihnen keine Kosten.
§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Rechnungsbeträge sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung genügt es, dass der Auftraggeber den Überweisungsauftrag bei ausreichender Kontodeckung rechtzeitig erteilt; übliche Banklaufzeiten gehen nicht zu seinen Lasten.
(2) Barzahlungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Zahlungen haben ausschließlich per Überweisung auf das im Angebot oder auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto zu erfolgen. Nur Banküberweisungen berechtigen zur Inanspruchnahme von Steuerermäßigungen nach § 35a EStG.
(3) Bei Zahlungsverzug gegenüber Verbrauchern berechnet Amirian Haustechnik Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 288 Abs. 1 BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
(4) Der Auftraggeber kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungszugang begleicht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn auf die Verzugsfolgen in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wird.
(5) Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers ist Amirian Haustechnik berechtigt, eine Pauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern findet diese Pauschale keine Anwendung. Ein darüber hinausgehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
(6) Mahnkosten gegenüber Verbrauchern: Die erste Zahlungserinnerung ist kostenfrei. Für jede weitere Mahnung, die nach Eintritt des Verzuges versandt wird, berechnet Amirian Haustechnik die tatsächlich entstandenen Kosten für Porto und Schreibauslagen in Höhe von derzeit 2,50 EUR je Mahnung. Eine Mahnung, durch die der Verzug erst begründet wird, ist kostenfrei. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
(7) Aufrechnung gegen Forderungen von Amirian Haustechnik ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
(8) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, sofern es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Hinweis an Verbraucher nach § 35a EStG: Für Handwerkerleistungen, die in Ihrem Haushalt erbracht werden, können Sie 20 % der in der Rechnung ausgewiesenen Lohnkosten (ohne Material), maximal 1.200 € pro Jahr, direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Voraussetzung ist die Zahlung per Banküberweisung – Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Amirian Haustechnik weist Lohn- und Materialkosten auf Wunsch und grundsätzlich auf der Rechnung gesondert aus.
§ 4a Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume von Amirian Haustechnik (z. B. in der Wohnung des Auftraggebers) oder im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail oder über das Online-Formular zur Auftragsbestätigung) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Eine Verkürzung dieser Frist findet nicht statt.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Amirian Haustechnik, Auf der Böck 3d, 40221 Düsseldorf, Telefon 0159 01220083, E-Mail info@amirian-haustechnik.de – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB).
(3) Vorzeitiger Leistungsbeginn. Wünscht der Verbraucher, dass die Arbeiten bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, muss er dies ausdrücklich verlangen. Amirian Haustechnik holt dieses Verlangen über eine gesonderte Erklärung im Formular zur Auftragsbestätigung ein. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn Amirian Haustechnik die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
(4) Ausnahme bei dringenden Reparaturen. Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher Amirian Haustechnik ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen – etwa im Notdienst bei Rohrbruch, Leckage oder Heizungsausfall. Für Leistungen, die über die vom Verbraucher ausdrücklich verlangten Arbeiten hinausgehen, sowie für dabei gelieferte Ersatzteile, die nicht zwingend für die Instandhaltung oder Reparatur benötigt werden, bleibt das Widerrufsrecht bestehen.
(5) Bei Verträgen mit Unternehmern (§ 14 BGB) besteht kein Widerrufsrecht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Amirian Haustechnik, Auf der Böck 3d, 40221 Düsseldorf, E-Mail: info@amirian-haustechnik.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten und eingebauten Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten Eigentum von Amirian Haustechnik (einfacher Eigentumsvorbehalt).
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Amirian Haustechnik unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf das unter Eigentumsvorbehalt stehende Material zugreifen, insbesondere bei Pfändungen, damit Amirian Haustechnik seine Eigentumsrechte rechtzeitig geltend machen kann.
(3) Bei Zahlungsverzug ist Amirian Haustechnik nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, eingebautes Material zurückzuverlangen. Der hierfür erforderliche Aufwand (Demontage, Einlagerung, Transport) wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(4) Bei Aufträgen mit Unternehmern gilt für die Weiterverarbeitung oder den Einbau in Bauwerke der verlängerte Eigentumsvorbehalt: Der Auftraggeber tritt bereits jetzt etwaige Forderungen aus Weiterveräußerung oder Abrechnung in Höhe des Rechnungsbetrages an Amirian Haustechnik sicherungshalber ab.
§ 6 Ausführung, Termine und Fristen
(1) Terminangaben sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Festtermin schriftlich vereinbart wurde. Verzögerungen durch Witterung, Materiallieferzeiten, behördliche Genehmigungen oder andere außerhalb des Einflussbereichs von Amirian Haustechnik liegende Umstände begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz.
(2) Der Auftraggeber hat die für die Ausführung notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Arbeitsstelle zugänglich und geeignet ist. Mehraufwand durch Wartezeiten, mangelnde Zugänglichkeit oder fehlende Voraussetzungen geht zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Sind Mehrleistungen gegenüber dem Angebot erforderlich (Nachtrag), bedürfen diese vor Ausführung einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nachtragsvereinbarungen sind unwirksam. Amirian Haustechnik ist berechtigt, die Ausführung von Nachtragsleistungen bis zur Bestätigung zurückzustellen.
(4) Amirian Haustechnik ist berechtigt, die Ausführung einzustellen, wenn der Auftraggeber mit einer Abschlagsrechnung oder einer fälligen Zahlung in Verzug ist, bis zur vollständigen Zahlung oder bis eine hinreichende Sicherheitsleistung erbracht wird.
§ 7 Online-Unterschrift und elektronische Vertragsdokumentation
(1) Amirian Haustechnik verwendet für Angebote, Auftragsbestätigungen, Abnahmeprotokolle und sonstige Vertragsdokumente ein elektronisches Unterschriftenverfahren. Da für den hier geschlossenen Vertrag keine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist, genügt die elektronisch erfasste Unterschrift zusammen mit der Dokumentation in Textform (§ 126b BGB), um den Vertrag verbindlich zustande kommen zu lassen. Sie unterliegt im Streitfall der freien richterlichen Beweiswürdigung; eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des § 126a BGB wird ausdrücklich nicht verwendet und ist hierfür auch nicht erforderlich.
(2) Der Auftraggeber erhält das Dokument per E-Mail oder in digitaler Form zur Überprüfung. Mit der Unterzeichnung bestätigt er, den Inhalt des Dokuments vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben, einschließlich dieser AGB.
(3) Elektronisch unterzeichnete Dokumente werden als gültige Vertragsurkunden behandelt. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die elektronisch unterzeichnete Version als Nachweis im Streitfall Verwendung findet.
(4) Eine Kopie des unterzeichneten Dokuments wird dem Auftraggeber unmittelbar nach Unterzeichnung per E-Mail zugesandt. Der Auftraggeber ist verantwortlich, diese Kopie zu archivieren.
(5) E-Mails von Amirian Haustechnik sind Geschäftsbriefe im Sinne des Handelsrechts. Die E-Mail-Signatur enthält alle gesetzlich geforderten Pflichtangaben. Amirian Haustechnik versichert, keine Anhänge zu versenden, die Schadsoftware enthalten könnten, und empfiehlt dem Auftraggeber, unerwartete Anhänge vor dem Öffnen zu prüfen.
§ 8 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellten Leistungen abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und Aufforderung durch Amirian Haustechnik.
(2) Die Abnahme wird schriftlich oder elektronisch protokolliert. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls beginnen die Gewährleistungsfristen und entsteht der Anspruch auf die Schlussrechnung. Für die Fälligkeit der Zahlung gilt § 4 Abs. 1 dieser AGB.
(3) Weigert sich der Auftraggeber ohne Angabe wesentlicher Mängel, die Abnahme vorzunehmen, oder nimmt er die Leistung stillschweigend in Betrieb, gilt die Abnahme nach einer angemessenen Frist als erteilt.
(4) Die Inbetriebnahme von Anlagen (Wärmepumpen, Heizungsanlagen, Warmwassersystemen) erfolgt nach der technischen Abnahme und wird in einem gesonderten Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll dokumentiert, das der Auftraggeber ebenfalls unterzeichnet.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Für die erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§ 634a BGB). Für Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Frist 5 Jahre ab Abnahme. Dazu gehören insbesondere der Einbau und die Erneuerung von Heizungsanlagen und Wärmepumpen, die Erneuerung von Trink- und Abwasserleitungen, der Einbau fest installierter Klimageräte sowie Bad- und Sanitärsanierungen, weil diese Leistungen für Konstruktion, Bestand oder Nutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind. Die Frist von 2 Jahren gilt nur für Werkleistungen ohne Bauwerksbezug – etwa Wartungen, die Reparatur oder den Austausch einzelner beweglicher Teile und die Störungsbeseitigung ohne Eingriff in die Bausubstanz.
(2) Soweit VOB/B einbezogen ist, betragen die Verjährungsfristen 4 Jahre für Bauwerke und 2 Jahre für Anlagen- und Wartungsleistungen.
(3) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder per E-Mail an Amirian Haustechnik zu melden. Amirian Haustechnik hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder, bei wesentlichen Mängeln, Rücktritt verlangen.
(4) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf unsachgemäßem Gebrauch durch den Auftraggeber beruhen, auf bauseits beigestelltem Material, auf nachträglichen Eingriffen in die Anlage durch den Auftraggeber oder Dritte, oder auf Betrieb außerhalb der technischen Spezifikation.
(5) Hat Amirian Haustechnik einen Mangel arglistig verschwiegen, verjähren die Gewährleistungsansprüche innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis des Mangels.
(6) Amirian Haustechnik wird auf Beschwerden innerhalb von 2 Werktagen reagieren und eine konkrete Terminvereinbarung zur Mängelbeseitigung treffen. Bei dringenden Störungen, insbesondere Heizungsausfall im Winter, wird ein Notdiensttermin angeboten.
§ 10 Haftung
(1) Amirian Haustechnik haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und bei der Übernahme von Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Nebenpflichten besteht keine Haftung.
(3) Für Schäden an bauseits beigestelltem Material, Einrichtungsgegenständen oder sonstigen nicht vom Auftrag erfassten Bestandteilen haftet Amirian Haustechnik nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen.
§ 11 Datenschutz
(1) Amirian Haustechnik verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung, zur Rechnungsstellung und zur Gewährleistungsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer an Subunternehmer, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist, oder an staatliche Stellen, wenn eine gesetzliche Pflicht besteht.
(3) Die Datenschutzerklärung von Amirian Haustechnik ist auf der Website unter amirian-haustechnik.de/datenschutz abrufbar und ergänzt diese AGB in Bezug auf alle datenschutzrechtlichen Fragen.
§ 12 Bauabzugsbesteuerung (§ 48 EStG) — nur B2B
(1) Ist der Auftraggeber ein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG und erbringt er selbst Bauleistungen, kann er zum Steuerabzug von 15 % auf die Brutto-Gegenleistung verpflichtet sein (Bauabzugsbesteuerung nach §§ 48 ff. EStG).
(2) Amirian Haustechnik legt auf Anfrage eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vor, sodass der Steuerabzug beim Auftraggeber entfällt. Ohne Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung kann der Auftraggeber verpflichtet sein, 15 % der Bruttovergütung einzubehalten und an das für Amirian Haustechnik zuständige Finanzamt abzuführen.
(3) Amirian Haustechnik wird die Freistellungsbescheinigung rechtzeitig vor Leistungsbeginn vorlegen und informiert den Auftraggeber, sobald sich die Bescheinigung ändert.
§ 13 Aufbewahrungspflicht des Auftraggebers
Hinweis für Verbraucher (Pflichtangabe nach § 14b Abs. 1 UStG): Bei Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht werden, ist der Auftraggeber als Leistungsempfänger verpflichtet, die Rechnung, den Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage zwei Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Düsseldorf. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Für einen bereits geschlossenen Vertrag gelten die AGB in der bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung. Eine Änderung dieser AGB wirkt sich auf laufende Verträge nur aus, wenn der Auftraggeber ihr ausdrücklich zustimmt. Bei Dauerschuldverhältnissen – etwa Wartungsverträgen – werden Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(5) Streitigkeiten können der zuständigen Handwerkskammer Düsseldorf oder einer anerkannten Streitschlichtungsstelle vorgelegt werden, bevor der ordentliche Rechtsweg beschritten wird.
Einbeziehungserklärung des Auftraggebers
Mit der Unterzeichnung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung — ob handschriftlich oder elektronisch — erklärt der Auftraggeber, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.