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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Leistungen im Bereich Sanitär, Heizung und Klimatechnik (SHK)

Amirian Haustechnik
Mahdi Amirian, Installateur- und Heizungsbauermeister
Auf der Böck 3, 40221 Düsseldorf
Telefon: 0159 01220083 · E-Mail: info@amirian-haustechnik.de
Stand: 15. September 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von Amirian Haustechnik, Inhaber Mahdi Amirian, im Bereich der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (SHK). Sie gelten im Verhältnis zu Verbrauchern (B2C) sowie im Verhältnis zu Unternehmern (B2B), soweit nicht ausdrücklich nach Vertragspartnern differenziert wird.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Amirian Haustechnik in Kenntnis der AGB des Auftraggebers leistet.

Hinweis für Verbraucher (§ 13 BGB): Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

(1) Diese AGB gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Amirian Haustechnik, sofern nicht im Einzelfall schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Amirian Haustechnik zustande oder dadurch, dass mit der Ausführung des Auftrages begonnen wird. Die Unterzeichnung des Angebotes durch den Auftraggeber stellt eine verbindliche Bestellung dar.

(3) Angebote von Amirian Haustechnik sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist bezeichnet ist. Mündliche Absprachen sind wirksam; zur Vermeidung von Missverständnissen sollen sie in Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp) festgehalten werden.

(4) Die Einbeziehung dieser AGB in den Vertrag setzt voraus, dass dem Auftraggeber bei Vertragsschluss ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen wurde und ihm die Möglichkeit eingeräumt wurde, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen. Im Online-Verfahren erfolgt dieser Hinweis durch einen Verweis auf diese AGB im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Terminlink; der Auftraggeber kann sie vor der Bestätigung einsehen, speichern und ausdrucken.

(5) Individuelle Vertragsabreden – insbesondere abweichende Zahlungsfristen, etwa mit Hausverwaltungen oder Generalunternehmern – haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).

§ 2 Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Auftrages sind ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen. Alle weiteren Leistungen sind ausdrücklich von diesem Vertrag ausgenommen, insbesondere Stemm-, Fliesen-, Estrich- oder sonstige Bauarbeiten, sofern nicht explizit beauftragt.

(2) Mehraufwand, der durch vom Auftraggeber beigestelltes Material oder durch Umstände entsteht, die nicht von Amirian Haustechnik zu vertreten und bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren – insbesondere vorgefundene, versteckte Leitungsverläufe, verdeckte Mängel, statische Hindernisse oder fehlende Voraussetzungen –, wird gesondert berechnet. Amirian Haustechnik informiert den Auftraggeber darüber, sobald der Mehraufwand erkennbar wird, und stimmt das weitere Vorgehen vor der Ausführung mit ihm ab.

(3) Besichtigung, Beratung und Aufmaß vor Ort zur Vorbereitung eines Angebots (Besichtigungstermin).

Weitergehende Planungsleistungen (z. B. Heizlastberechnung, Förderanträge, Ausführungsplanung) sind nicht Teil des Besichtigungstermins; sie werden nur nach gesonderter Vereinbarung und zum vorher genannten Preis erbracht. Abweichende Absprachen im Einzelfall sind möglich.

(4) Beschafft ein Verbraucher Materialien oder Geräte selbst (sog. bauseitige Lieferung), schuldet Amirian Haustechnik die fachgerechte Montage. Für Mängel des beigestellten Materials selbst – etwa Herstellungsfehler oder Qualität – übernimmt Amirian Haustechnik keine Gewährleistung; die Gewährleistung für die Montageleistung bleibt unberührt. Erkennt Amirian Haustechnik, dass beigestelltes Material ungeeignet oder mangelhaft ist, weist er den Auftraggeber vor dem Einbau darauf hin.

(5) Amirian Haustechnik ist berechtigt, Nachunternehmer mit der Ausführung von Teilleistungen zu beauftragen.

§ 3 Preise, Vergütung und Abschlagsrechnungen

(1) Alle Preise und Stundensätze verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zum jeweiligen Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Gegenüber Verbrauchern werden Preise stets als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile angegeben (§ 3 PAngV).

(2) Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Bei nicht in das Angebot einbezogenen Leistungen gilt der jeweils gültige Stundensatz von Amirian Haustechnik. Materialien werden zu den zum Zeitpunkt der Beschaffung gültigen Marktpreisen zuzüglich eines angemessenen Materialaufschlages berechnet.

(3) Material und Abschlagszahlungen. Amirian Haustechnik ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten Leistungen zu verlangen (§ 632a BGB):

Vorauszahlung vor der Materialbestellung: Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) kann Amirian Haustechnik verlangen, dass der im Angebot ausgewiesene Materialpreis vor der Bestellung vorausbezahlt wird; der Ausführungstermin wird dann mit Zahlungseingang verbindlich. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Vorauszahlung vor Anlieferung nur, wenn sie im Einzelfall vereinbart ist und Amirian Haustechnik dem Auftraggeber in gleicher Höhe eine Sicherheit (z. B. Bankbürgschaft) stellt.

Bei Verbrauchern bestellt Amirian Haustechnik auftragsbezogenes Material erst nach Ablauf der Widerrufsfrist (§ 4a), es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich verlangt, dass vorher begonnen wird. Handelt es sich um einen Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB), dürfen die Abschläge insgesamt 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung nicht übersteigen, und dem Auftraggeber ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit nach § 650m Abs. 2 BGB zu leisten.

(4) Die Schlussrechnung wird innerhalb von 10 Werktagen nach der Abnahme gestellt. Für die Fälligkeit der Zahlung gilt ausschließlich § 4 Abs. 1 dieser AGB.

(5) Für außerhalb der Regelarbeitszeit erbrachte Leistungen (Notdienst, Samstag, Sonntag, Feiertage) gelten die jeweils gültigen Zuschläge gemäß der aktuellen Preisliste, die auf Anfrage und unter amirian-haustechnik.de eingesehen werden kann.

(6) Für jede Anfahrt wird je Einsatz eine nach Entfernungszonen gestaffelte Fahrzeug- und Anfahrtspauschale gemäß der aktuellen Preisliste berechnet. Die für den Einsatzort maßgebliche Zone und der zugehörige Betrag werden dem Auftraggeber vor der Terminvereinbarung in Textform mitgeteilt. Die Anfahrtspauschale fällt auch dann an, wenn der Auftrag im Ergebnis nicht ausgeführt wird, weil sich vor Ort herausstellt, dass die Leistung aus Gründen, die nicht Amirian Haustechnik zu vertreten hat, nicht erbracht werden kann.

(7) Die Arbeitszeit vor Ort wird ab Eintreffen am Einsatzort berechnet; die Mindestberechnung je Einsatz beträgt eine Stunde, danach wird im 15-Minuten-Takt abgerechnet. Als Arbeitszeit gilt auch die Zeit, in der nicht gearbeitet werden kann, weil der Auftraggeber die nach § 6 Abs. 2 erforderlichen Voraussetzungen nicht geschaffen hat (Wartezeit, fehlender Zugang, nicht geräumte Arbeitsstelle, fehlende Freigabe durch Dritte).

(8) Vereinbarte Termine sind spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn abzusagen. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt und kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht begonnen werden – insbesondere weil niemand angetroffen wird oder der Zugang zur Arbeitsstelle nicht möglich ist –, ist Amirian Haustechnik berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe der für den Einsatzort geltenden Anfahrtspauschale zuzüglich einer Stunde Arbeitszeit zum vereinbarten Stundensatz zu berechnen. Die Höhe der Ausfallpauschale wird dem Auftraggeber bei der Terminvereinbarung in Textform mitgeteilt. Die Ansprüche aus §§ 615, 642 BGB bleiben unberührt.

(9) Dem Auftraggeber bleibt in den Fällen der Absätze 6 bis 8 ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Amirian Haustechnik bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Eine Pauschale wird nicht berechnet, wenn der Auftraggeber den Termin aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund – etwa Krankheit oder einen Notfall – nicht wahrnehmen konnte und dies unverzüglich mitteilt.

Was das für Sie als Kunde bedeutet: Anfahrt und die Zeit vor Ort sind kostenpflichtige Leistungen. Die genauen Beträge stehen in der Regiepreisliste und werden Ihnen vor jedem Termin genannt – Sie wissen also vorher, was ein Einsatz mindestens kostet. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, genügt eine kurze Nachricht bis 24 Stunden vorher, dann entstehen Ihnen keine Kosten.

§ 4 Zahlung und Zahlungsverzug

(1) Rechnungsbeträge sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn der Auftraggeber den Überweisungsauftrag bei ausreichender Kontodeckung innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Rechnung erteilt; übliche Banklaufzeiten gehen nicht zu seinen Lasten. Wann Verzug eintritt, regeln die Absätze 3 und 4.

(2) Barzahlungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Zahlungen haben ausschließlich per Überweisung auf das im Angebot oder auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto zu erfolgen. Nur Banküberweisungen berechtigen zur Inanspruchnahme von Steuerermäßigungen nach § 35a EStG.

(3) Bei Zahlungsverzug gegenüber Verbrauchern berechnet Amirian Haustechnik Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (§ 288 Abs. 1 BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).

(4) Der Auftraggeber kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungszugang begleicht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn auf die Verzugsfolgen in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wird.

(5) Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers ist Amirian Haustechnik berechtigt, eine Pauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern findet diese Pauschale keine Anwendung. Ein darüber hinausgehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten.

(6) Mahnkosten gegenüber Verbrauchern: Die erste Zahlungserinnerung ist kostenfrei. Für jede weitere Mahnung, die nach Eintritt des Verzuges versandt wird, berechnet Amirian Haustechnik die tatsächlich entstandenen Kosten für Porto und Schreibauslagen in Höhe von derzeit 2,50 EUR je Mahnung. Eine Mahnung, durch die der Verzug erst begründet wird, ist kostenfrei. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

(7) Aufrechnung gegen Forderungen von Amirian Haustechnik ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Dies gilt nicht für Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln oder unvollständiger Fertigstellung.

(8) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, sofern es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Hinweis an Verbraucher nach § 35a EStG: Für Handwerkerleistungen, die in Ihrem Haushalt erbracht werden, können Sie 20 % der in der Rechnung ausgewiesenen Lohnkosten (ohne Material), maximal 1.200 € pro Jahr, direkt von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Voraussetzung ist die Zahlung per Banküberweisung – Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt. Amirian Haustechnik weist Lohn- und Materialkosten auf Wunsch und grundsätzlich auf der Rechnung gesondert aus.

§ 4a Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume von Amirian Haustechnik (z. B. in der Wohnung des Auftraggebers) oder im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail, über den Terminlink oder über das Online-Formular zur Auftragsbestätigung) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu. Das gilt auch für einen kostenpflichtigen Besichtigungstermin nach § 2 Abs. 3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Eine Verkürzung dieser Frist findet nicht statt.

Vertrag widerrufen

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Amirian Haustechnik, Auf der Böck 3, 40221 Düsseldorf, Telefon 0159 01220083, E-Mail info@amirian-haustechnik.de – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter amirian-haustechnik.de/widerruf.html (Schaltfläche „Vertrag widerrufen“) ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht (§ 357a Abs. 2 BGB).

(3) Vorzeitiger Leistungsbeginn. Wünscht der Verbraucher, dass die Arbeiten bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, muss er dies ausdrücklich verlangen. Amirian Haustechnik holt dieses Verlangen über eine gesonderte Erklärung im Formular zur Auftragsbestätigung ein. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn Amirian Haustechnik die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

(4) Ausnahme bei dringenden Reparaturen. Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher Amirian Haustechnik ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen – etwa im Notdienst bei Rohrbruch, Leckage oder Heizungsausfall. Für Leistungen, die über die vom Verbraucher ausdrücklich verlangten Arbeiten hinausgehen, sowie für dabei gelieferte Ersatzteile, die nicht zwingend für die Instandhaltung oder Reparatur benötigt werden, bleibt das Widerrufsrecht bestehen.

(5) Bei Verträgen mit Unternehmern (§ 14 BGB) besteht kein Widerrufsrecht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Amirian Haustechnik, Auf der Böck 3, 40221 Düsseldorf, E-Mail: info@amirian-haustechnik.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der dafür geschuldeten Vergütung Eigentum von Amirian Haustechnik (einfacher Eigentumsvorbehalt). Das gilt nicht, soweit das Eigentum nach § 3 Abs. 3 gegen eine Abschlagszahlung übertragen wurde oder soweit das Material durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden ist (§§ 94, 946 BGB).

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Amirian Haustechnik unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf das unter Eigentumsvorbehalt stehende Material zugreifen, insbesondere bei Pfändungen, damit Amirian Haustechnik seine Eigentumsrechte rechtzeitig geltend machen kann.

(3) Ist Amirian Haustechnik nach den gesetzlichen Vorschriften wirksam vom Vertrag zurückgetreten, kann er Material, das noch unter Eigentumsvorbehalt steht und ohne Beschädigung des Gebäudes ausgebaut werden kann, herausverlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(4) Bei Aufträgen mit Unternehmern gilt für die Weiterverarbeitung oder den Einbau in Bauwerke der verlängerte Eigentumsvorbehalt: Der Auftraggeber tritt bereits jetzt etwaige Forderungen aus Weiterveräußerung oder Abrechnung in Höhe des Rechnungsbetrages an Amirian Haustechnik sicherungshalber ab.

§ 6 Ausführung, Termine und Fristen

(1) Ausführungstermine werden im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Terminlink angegeben. Als verbindlicher Festtermin gilt ein Termin, der ausdrücklich so bezeichnet ist. Verzögerungen durch Witterung, Lieferengpässe beim Hersteller, behördliche Genehmigungen oder andere Umstände, die Amirian Haustechnik nicht zu vertreten hat, verlängern die Ausführungsfrist um die Dauer der Behinderung; Amirian Haustechnik informiert den Auftraggeber unverzüglich. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen, die Amirian Haustechnik zu vertreten hat, bleiben unberührt.

(2) Der Auftraggeber hat die für die Ausführung notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig vorzunehmen und sicherzustellen, dass die Arbeitsstelle zugänglich und geeignet ist. Mehraufwand durch Wartezeiten, mangelnde Zugänglichkeit oder fehlende Voraussetzungen geht zu Lasten des Auftraggebers.

(3) Sind Mehrleistungen gegenüber dem Angebot erforderlich (Nachtrag), informiert Amirian Haustechnik den Auftraggeber vor der Ausführung über Umfang und Preis. Nachträge sollen zu Beweiszwecken in Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp) vereinbart werden. Amirian Haustechnik ist berechtigt, die Ausführung von Nachtragsleistungen bis zur Bestätigung durch den Auftraggeber zurückzustellen. Die gesetzlichen Regelungen zu Änderungen beim Bauvertrag (§§ 650b, 650c BGB) bleiben unberührt.

(4) Amirian Haustechnik ist berechtigt, die Ausführung einzustellen, wenn der Auftraggeber mit einer Abschlagsrechnung oder einer fälligen Zahlung in Verzug ist, bis zur vollständigen Zahlung oder bis eine hinreichende Sicherheitsleistung erbracht wird.

§ 7 Online-Unterschrift und elektronische Vertragsdokumentation

(1) Amirian Haustechnik verwendet für Angebote, Auftragsbestätigungen, Abnahmeprotokolle und sonstige Vertragsdokumente ein elektronisches Unterschriftenverfahren. Da für den hier geschlossenen Vertrag keine gesetzliche Schriftform vorgeschrieben ist, genügt die elektronisch erfasste Unterschrift zusammen mit der Dokumentation in Textform (§ 126b BGB), um den Vertrag verbindlich zustande kommen zu lassen. Sie unterliegt im Streitfall der freien richterlichen Beweiswürdigung; eine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne des § 126a BGB wird ausdrücklich nicht verwendet und ist hierfür auch nicht erforderlich.

(2) Der Auftraggeber erhält das Dokument per E-Mail oder in digitaler Form zur Überprüfung. Mit der Unterzeichnung nimmt er das Angebot bzw. den Auftrag an und erklärt sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.

(3) Elektronisch unterzeichnete Dokumente sind verbindliche Vertragsdokumente und können im Streitfall als Nachweis verwendet werden; ihr Beweiswert richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Eine Kopie des unterzeichneten Dokuments wird dem Auftraggeber unmittelbar nach Unterzeichnung per E-Mail zugesandt. Der Auftraggeber ist verantwortlich, diese Kopie zu archivieren.

(5) Amirian Haustechnik versendet Vertragsdokumente ausschließlich von der Adresse info@amirian-haustechnik.de. Der Auftraggeber sollte unerwartete Anhänge oder Zahlungsaufforderungen mit abweichender Bankverbindung vor dem Öffnen bzw. Bezahlen telefonisch unter 0159 01220083 prüfen.

§ 8 Abnahme

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellten Leistungen abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung und Aufforderung durch Amirian Haustechnik.

(2) Die Abnahme wird schriftlich oder elektronisch protokolliert. Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls beginnen die Gewährleistungsfristen und entsteht der Anspruch auf die Schlussrechnung. Für die Fälligkeit der Zahlung gilt § 4 Abs. 1 dieser AGB.

(3) Das Werk gilt als abgenommen, wenn Amirian Haustechnik dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn Amirian Haustechnik ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).

(4) Die Inbetriebnahme von Anlagen (Wärmepumpen, Heizungsanlagen, Warmwassersystemen) erfolgt nach der technischen Abnahme und wird in einem gesonderten Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll dokumentiert, das der Auftraggeber ebenfalls unterzeichnet.

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Für die erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (§ 634a BGB). Für Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Frist 5 Jahre ab Abnahme. Dazu gehören insbesondere der Einbau und die Erneuerung von Heizungsanlagen und Wärmepumpen, die Erneuerung von Trink- und Abwasserleitungen, der Einbau fest installierter Klimageräte sowie Bad- und Sanitärsanierungen, weil diese Leistungen für Konstruktion, Bestand oder Nutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind. Die Frist von 2 Jahren gilt nur für Werkleistungen ohne Bauwerksbezug – etwa Wartungen, die Reparatur oder den Austausch einzelner beweglicher Teile und die Störungsbeseitigung ohne Eingriff in die Bausubstanz.

(2) Nur gegenüber Unternehmern und nur, wenn die VOB/B im Einzelfall ausdrücklich als Ganzes vereinbart wurde, gelten die Verjährungsfristen des § 13 Abs. 4 VOB/B. Gegenüber Verbrauchern gilt stets Absatz 1.

(3) Mängel sollen möglichst bald nach Entdeckung in Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp) gemeldet werden, damit Folgeschäden vermieden werden. Eine spätere Meldung führt nicht zum Verlust der Gewährleistungsrechte. Amirian Haustechnik hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung, § 635 BGB). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Vergütung mindern oder – außer bei unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Die gesetzlichen Rechte auf Selbstvornahme (§ 637 BGB), Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt; für Schadensersatz gilt § 10.

(4) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäßem Gebrauch durch den Auftraggeber, auf Mängeln von bauseits beigestelltem Material, auf nachträglichen Eingriffen in die Anlage durch den Auftraggeber oder Dritte oder auf Betrieb außerhalb der technischen Spezifikation beruhen – es sei denn, Amirian Haustechnik hat den Mangel dennoch mitverursacht oder eine gebotene Prüfung und einen Hinweis auf erkennbare Bedenken unterlassen.

(5) Hat Amirian Haustechnik einen Mangel arglistig verschwiegen, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB); bei Arbeiten an einem Bauwerk tritt die Verjährung nicht vor Ablauf der Frist von 5 Jahren ein (§ 634a Abs. 3 BGB).

(6) Amirian Haustechnik wird auf Beschwerden innerhalb von 2 Werktagen reagieren und eine konkrete Terminvereinbarung zur Mängelbeseitigung treffen. Bei dringenden Störungen, insbesondere Heizungsausfall im Winter, wird ein Notdiensttermin angeboten.

§ 10 Haftung

(1) Amirian Haustechnik haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und bei der Übernahme von Garantien.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Nebenpflichten besteht keine Haftung.

(3) Zu den wesentlichen Vertragspflichten gehört auch die Pflicht, bei der Ausführung Eigentum des Auftraggebers (z. B. Fliesen, Böden, Einrichtungsgegenstände, beigestelltes Material) nicht zu beschädigen. Die vorstehenden Absätze gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Amirian Haustechnik.

(4) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bestehen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

§ 11 Datenschutz

(1) Amirian Haustechnik verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Vertragserfüllung, zur Rechnungsstellung und zur Gewährleistungsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher, insbesondere steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).

(2) Daten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Nachunternehmer, Hersteller zur Garantieregistrierung oder Großhändler bei Direktlieferung), an den Steuerberater, oder an staatliche Stellen, wenn eine gesetzliche Pflicht besteht.

(3) Die Datenschutzerklärung von Amirian Haustechnik ist auf der Website unter amirian-haustechnik.de/datenschutz abrufbar und ergänzt diese AGB in Bezug auf alle datenschutzrechtlichen Fragen.

§ 12 Bauabzugsbesteuerung (§ 48 EStG) — nur B2B

(1) Ist der Auftraggeber ein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG und erbringt er selbst Bauleistungen, kann er zum Steuerabzug von 15 % auf die Brutto-Gegenleistung verpflichtet sein (Bauabzugsbesteuerung nach §§ 48 ff. EStG).

(2) Soweit Amirian Haustechnik eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG erteilt wurde, legt er sie auf Anfrage vor Leistungsbeginn vor; der Steuerabzug entfällt dann. Ohne Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung kann der Auftraggeber verpflichtet sein, 15 % der Bruttovergütung einzubehalten und an das für Amirian Haustechnik zuständige Finanzamt abzuführen.

(3) Amirian Haustechnik informiert den Auftraggeber, wenn eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung widerrufen wird oder abläuft.

§ 13 Aufbewahrungspflicht des Auftraggebers

Hinweis für Verbraucher (Pflichtangabe nach § 14b Abs. 1 UStG): Bei Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht werden, ist der Auftraggeber als Leistungsempfänger verpflichtet, die Rechnung, den Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage zwei Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist Düsseldorf. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).

(4) Für einen bereits geschlossenen Vertrag gelten die AGB in der bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung. Eine Änderung dieser AGB wirkt sich auf laufende Verträge nur aus, wenn der Auftraggeber ihr ausdrücklich zustimmt. Bei Dauerschuldverhältnissen – etwa Wartungsverträgen – werden Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; der Auftraggeber kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

(5) Amirian Haustechnik ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bei Meinungsverschiedenheiten bemühen wir uns zunächst um eine direkte Einigung; die Vermittlungsangebote der Handwerkskammer Düsseldorf bleiben davon unberührt.

Einbeziehung

Mit der Unterzeichnung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung bzw. der Bestätigung über den Terminlink — ob handschriftlich oder elektronisch — erklärt sich der Auftraggeber mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

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